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Deutsche Forschungsinitiative Eßstörungen e. V. Aus der Satzung Auszug aus der Satzung: § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Deutsche Forschungsinitiative Eßstörungen e. V." mit Sitz in Leipzig und ist im Vereinsregister eingetragen. § 2 Zweck Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Verbreitung von Erkenntnissen auf dem Gebiet der Eßstörungen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Durchführung eigener grundlagenorientierter Forschungsprojekte zu den biologischen und hirnphysiologischen Ursachen der Eßstörungen und Publikation der Ergebnisse in öffentlichen Medien sowie Internet-Servern. - die Vergabe von Forschungsaufträgen und Weiterleitung von Forschungsmitteln zur Grundlagenforschung bei Eßstörungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts (nur universitäre Einrichtungen) unter der Voraussetzung, daß die Ergebnisse der Allgemeinheit durch Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt werden. - die Organisation von Tagungen, Kongreßveranstaltungen und Veröffentlichungen nationaler und internationaler universitärer Forschungsgruppen, die auf dem Gebiet der grundlagenorientierten und biologischen Forschung zu Ursachen der Eßstörungen arbeiten. - die Durchführung von Aufklärungsveranstaltungen in Schulen und öffentlichen Einrichtungen sowie die Anfertigung von Aufklärungsmaterialien. - die Anfertigung eines öffentlichen Dokumentationssystems über nationale Beratungs- und Therapieangebote zu Eßstörungen sowie die Anfertigung eines Dokumentationssystems über nationale Forschungsprojekte und Ergebnisse auf dem Gebiet der Eßstörungen. - eine Zusammenarbeit des Vereins mit Jugendlichen, betroffenen Angehörigen, freiberuflichen Ärzten, Psychologen und anderen relevanten Berufsgruppen sowie industrieellen Forschungseinrichtungen. Der Verein ist überparteilich, weltanschaulich neutral und unabhängig. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts «Steuerbegünstigte Zwecke» der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. ... |